Neuer Straftatbestand

Krankenkassen in der Rolle des Korruptionsbekämpfers

Von Gastbeitrag von Bernd Guntermann und Alexander Franke

09.10.2015·Noch 2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Ärzte für die Annahme von Zahlungen durch Pharmaunternehmen nicht strafrechtlich belangt werden können. Mit dem im Juli 2015 von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll sich dies zukünftig ändern. Eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung korrupter Praktiken zwischen Ärzten und Arzneimittelherstellern sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Sozialversicherungsträger spielen.

Ziel der Gesetzesinitiative ist es, eine Lücke im Strafgesetzbuch (StGB) zu schließen, nachdem es Angehörigen von Heilberufen bislang nicht verboten war, Zahlungen, Geschenke oder Vorteile anzunehmen und hierfür beispielsweise bestimmte Medikamente häufiger zu verschreiben. Der neue Straftatbestand § 299a StGB stellt die Bestechung und Bestechlichkeit...

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