Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017
Bundestag beschließt zweites Pflegestärkungsgesetz
13.11.2015·Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz vervollständigt die Koalition ihre Pläne für eine Pflegereform. Im Mittelpunkt steht dabei ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der insbesondere Demenzkranke besser erfassen soll. Zur Finanzierung steigt der Beitragssatz auf bis zu 2,8 Prozent.
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