Länder bleiben Krankenhausfinanzierung schuldig

Krankenkassen, Krankenversicherer und Kliniken fordern höhere Investitionen

10.04.2024·Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland bleibt wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Bundesländer gedeckt. Dies ergibt eine Auswertung der Verbände von Krankenkassen, privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tragung der vollen Investitionskosten nachzukommen.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sechseinhalb Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer würden jedoch seit Jahren nur rund 50 Prozent dieses Bedarfes abdecken, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet seien. Dies erschwere den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenze in einem nicht mehr vertretbaren Ausmaß dringend erforderliche Investitionen der Krankenhäuser, zum Beispiel in Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vor Cyberangriffen, Klimaschutz, zur Verbesserung des Infektions- und Brandschutzes, zur baulichen Modernisierung und zur Optimierung von Strukturen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordern die Bundesländer deshalb gemeinsam und nachdrücklich auf, ihre Verantwortung zur Investitionsförderung vollumfänglich zu übernehmen. "Wenn die Länder langfristig eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung haben wollen, müssen sie auch eine zeitgerechte apparative Ausstattung und bauliche Infrastruktur gewährleisten", heißt es in der Erklärung vom 09.04.2024.

Planungshilfe für Investitionen vereinbart

Ein auf Bundesebene von den Verbänden vereinbarter "Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2024" soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Er basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 64 Krankenhäusern eingeflossen.

Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liege jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes, erklären die Verbände. Bislang sei dies nur in Berlin, Hessen und Bremen der Fall. Zudem liege die Entscheidung, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen, alleine bei den Ländern. Eine verbindliche Regelung zur Höhe der Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer ist auch in der aktuell von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform nicht vorgesehen.

Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung

Krankenhäuser werden in Deutschland über zwei Säulen finanziert. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die laufenden Kosten, z. B. für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen in tatsächlicher Höhe zu finanzieren. "Dieser Pflicht kommen sie seit mehr als 30 Jahren nicht mehr nach", kritisieren die Verbände.

Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeige sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von 4 Prozent.


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