Kritik des Bundesrechnungshofes

Krankenkassen bleiben Kostenrechnung für Einzug der Sozialversicherungsbeiträge schuldig

04.05.2015·Für ihren Aufwand beim Beitragseinzug erhalten die Sozialversicherungsträger eine Vergütung. Seit Jahren streiten die Träger über die Verteilung dieser Millionengelder, da vor allem die Krankenkassen als Hauptempfänger keinen Nachweis darüber führen, welche Kosten tatsächlich entstehen. Der Bundesrechnungshof fordert nun eine Vereinbarung zwischen den Trägern auf Basis einer transparenten Datenbasis.

Die Krankenkassen wissen offenbar nicht, wieviel sie der Einzug der Sozialversicherungsbeiträge jährlich kostet und ob sie die Beiträge wirtschaftlich einziehen. Laut Bundesrechnungshof (BRH) führen die Kassen überwiegend keine Kosten- und Leistungsrechnung für den Beitragseinzug durch. in seinen Prüfergebnissen für das Jahr 2014 fordert der BRH deshalb,...

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