Klarstellung des BSG

Keine Finanzierung von Bundesbehörden aus Beitragsgeldern der GKV

19.05.2021·Mit dem 2015 beschlossenen Präventionsgesetz hat der Gesetzgeber die Krankenkassen zur zwangsweisen Abführung von jährlich rund 35 Millionen Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verpflichtet. Diese unter Regie des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) eingeführte Ko-Finanzierung einer Bundesbehörde aus Beitragsmitteln der GKV hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun für unzulässig erklärt.

Durch das Präventionsgesetz wurden die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention neu geregelt und organisiert, z. B. über die Einführung sogenannter Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Freizeit-, Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Dabei sollten die Kassen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt werden....

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