Investitionskostenfinanzierung der Kliniken

Länder kommen ihrer Pflicht zur Krankenhaus-Finanzierung weiterhin nicht nach

16.02.2023·Die Bundesländer sind ihrer Pflicht zur Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht nachgekommen. Das ergibt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene jährliche "Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2022". Im Ergebnis seien die Länder den Kliniken alleine während der Pandemiejahre 2020 und 2021 rund 6,3 Milliarden Euro schuldig geblieben.

Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro für 2021 standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsächlich geleistete Zahlungen gegenüber. Im Vorjahr lag das Verhältnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden. Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken setze sich damit fort, so die DKG. Die Bundesländer seien gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Investitionen der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. "Gerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die Krankenhäuser in den kommenden Jahren vor große finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernstmeint", erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Für das von starker Inflation geprägte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro. "Die Politik muss Wort halten, dass kein Krankenhaus aus wirtschaftlichen Gründen schließen wird, wie es Minister Lauterbach im Oktober versprochen hat. Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund für den kalten Strukturwandel mit seinen zahlreichen wirtschaftlich bedingten Klinikschließungen. Wir müssen zu einer kontrollierten Krankenhausplanung zurückkehren", so Gaß.

Finanzierung der Investitionen
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Investitionen verantwortlich. Nach Erhebungen des GKV-Spitzenverbandes und der DKG ist in der Gesamtheit jedoch seit Jahren festzustellen, dass seitens der Länder regelmäßig unzureichende Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn die Fehlbeträge von Land zu Land unterschiedlich ausfielen, so summierten sich diese jährlich auf mehrere Milliarden Euro. Aufgebracht würden diese ersatzweise aus dem Gesundheitsfonds. Statt aus Steuergeldern werde diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe damit aus Beitragsgeldern finanziert.

Seit Jahren "Sonntagsreden" der Politik

Wie sehr sich das Problem verschärft habe, zeige sich beim Vergleich mit den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent. Keine der letzten Krankenhausreformen habe an diesem Trend etwas geändert. Solange Bund und Länder ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung der Krankenhäuser nicht nachkommen, so DKG-Chef Gaß im Januar 2022, blieben alle auch während der Pandemie gemachten Zusicherungen der Politik zur Verbesserung der Lage in den Krankenhäusern "Sonntagsreden".

Auch die am 07.12.2022 von der "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" vorgelegten Empfehlungen für eine Krankenhausreform (vgl. "Links zum Thema") sehen keine verbindlichen Regelungen zur Höhe der Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer vor.


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