Höhere Bemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

12.10.2023·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (11.10.2023) die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Neben höheren Bemessungsgrenzen wird auch der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" ab Januar 2024 erneut steigen.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2024 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2022 betrug im Bundesgebiet 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern 3,93 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung...

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