Höhere Bemessungsgrenzen und Zusatzbeiträge
Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024
12.10.2023·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (11.10.2023) die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Neben höheren Bemessungsgrenzen wird auch der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" ab Januar 2024 erneut steigen.
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