Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich - Besserverdienende werden doppelt belastet

09.09.2025·Insbesondere für qualifiziertere Arbeitsplätze werden die Lohnnebenkosten zum Jahreswechsel 2025/26 erneut einen deutlichen Sprung nach oben machen. Die Beiträge zur Sozialversicherung steigen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einerseits durch die ab 2026 geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie andererseits durch die Erhöhung der Zusatzbeitragssätze. Diese haben die Krankenkassen bereits angekündigt, sofern die Regierung nicht durch Sofortmaßnahmen noch gegensteuert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Hieraus ergibt sich erneut eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab Januar. Mit der Verordnung werden die Rechengrößen entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Für 2026 wird dabei die Entwicklung im Jahr 2024 zugrunde gelegt, welche nach Angaben des BMAS bundesweit 5,16 Prozent betrug.

Deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Dem Entwurf nach wird die Grenze, bis zu welcher das Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, in der allgemeinen Rentenversicherung ab 01.01.2026 auf bundeseinheitlich 101.400 Euro pro Jahr bzw. 8.450 Euro monatlich angehoben (2025: 96.600 Euro bzw. 8.050 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die BBG bundesweit auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro).

Höhere Entgeltgrenze beim Wechsel zur PKV

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG), bekannt als Versicherungspflichtgrenze, angehoben. Die Möglichkeit zum Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV) setzt damit erneut ein höheres Einkommen voraus. Ab 01.01.2026 beträgt die Grenze jährlich 77.400 Euro bzw. 6.450 Euro pro Monat (2025: 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro).

Für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und ausschließlich privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. In diesen Fällen wird die Grenze auf 69.750 Euro pro Jahr bzw. 5.812,50 Euro monatlich (2025: 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro) steigen.

Anhebung der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße steigt im Jahr 2026 auf 47.460 Euro bzw. 3.955 Euro pro Monat (2025: 44.940,00 Euro bzw. 3.745,00 Euro). Sie hat große Bedeutung für viele Werte in der Sozialversicherung - unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rechengrößen 2026 im Überblick:
© BMAS
Untätigkeit der Politik lässt Beitragssätze steigen

Neben den Rechengrößen werden zum Jahreswechsel erneut auch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Die Kassen stehen finanziell massiv unter Druck. Gründe hierfür sind eine starke Ausgabendynamik (vgl. "Links zum Thema"), fehlende und auf politischen Druck hin abgebaute Rücklagen sowie Milliardenkosten für "versicherungsfremde Leistungen" (vgl. hierzu "Links zum Thema"). Diese Fremdaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten ordnungspolitisch richtig aus Steuergeldern und nicht aus Beiträgen finanziert werden, da sie der Gesamtgesellschaft und nicht nur den Beitragszahlern zugute kommen. Die Bundesregierung stellt sich dieser Finanzverantwortung derzeit jedoch ebenso wenig wie der Notwendigkeit zu strukturellen Reformen.

Stattdessen plant sie neben der Einberufung einer Kommission für Reformvorschläge zur Stabislisierung der Beitragssätze bis 2027 ein Darlehen von 2,3 Milliarden Euro an die GKV sowie über 500 Millionen Euro an die Soziale Pflegeversicherung - fällig zur Rückzahlung in der neuen Legislaturperiode ab 2029. Dies sieht der Vorstandschef von Deutschlands größter Krankenkasse, der TK, Dr. Jens Baas kritisch: "Die Darlehen sind keine Lösung für das Finanzproblem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das Geld wird bei der Krankenversicherung nicht einmal ausreichen, um die Beiträge mit Blick auf den Jahreswechsel zu stabilisieren. Dafür steigen die Ausgaben viel zu stark. Wenn die Regierung nicht kurzfristig handelt, werden Versicherte und Arbeitgeber weiter belastet, dabei ist die Schmerzgrenze längst erreicht." Ähnlich äußerten sich auch der GKV-Spitzenverband und der Verband der Ersatzkassen vdek.

Experten gehen von einem zusätzlichen Finanzbedarf zum Jahreswechsel von mindestens 0,4 Prozentpunkten aus. Aktuell beträgt der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz 2,92 Prozent. Im Oktober wird der GKV-Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seine Prognosen für das Jahr 2026 abgeben. Bei einem zusätzlichen Finanzbedarf von 0,4 Punkten wäre dabei mit einer Empfehlung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von rund 3,3 Prozent als "durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz" ab Januar 2026 zu rechnen (2025: 2,5 Prozent). Das BMG legt den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jeweils bis 01.11. und damit rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Krankenkassen fest.
Gutverdiener zahlen über 2.000 Euro mehr pro Jahr
Arbeitnehmer mit einem Entgelt oberhalb der aktuellen BBGn zahlen durch die Anhebung der Grenzen ab 2026 deutlich mehr Beiträge zur Sozialversicherung. Bei einem monatlichen Entgelt von 8.450 Euro werden alleine in der GKV bei einem zu erwartenden Zusatzbeitragssatz von 3,3 Prozent insgesamt 74,65 Euro pro Monat bzw. 895,80 Euro pro Jahr an Mehrbeitrag fällig. Ähnlich groß ist die Differenz in der Rentenversicherung. Der Mehrbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt hier 74,40 Euro im Monat bzw. 892,80 Euro im Jahr. In Summe (mit PV-Beitragssatz 4,0 Prozent und 2,6 Prozent AV-Beitrag) fallen Mehrbeiträge von insgesamt bis zu 171,45 pro Monat bzw. 2.057,40 Euro pro Jahr an. Einmalzahlungen sind hierbei noch nicht enthalten. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Selbstzahlende Mitglieder, z. B. Selbstständige, müssen den Mehrbeitrag jedoch alleine tragen.

Teile der SPD und der Linken planen darüber hinaus weitere Anhebungen der Bemessungsgrenzen bis 15.000 Euro pro Monat (vgl. "Links zum Thema").
Der Referentenentwurf zu den Rechengrößen für 2026 muss nach der ministeriellen Abstimmung vom Bundeskabinett beschlossen (erwartet für Mitte Oktober) und dem Bundesrat zugeleitet werden. Stimmt auch dieser zu, was für Mitte November erwartet wird, muss die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dies erfolgt in der Regel Anfang Dezember.


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