Gemeinsamer Bundesausschuss

Ausnahmen bei der Qualitätssicherung für Kliniken werden verlängert

06.04.2021·Die seit einigen Wochen steigende Anzahl von Menschen, die sich mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert haben, belastet insbesondere auch erneut die Krankenhäuser. Damit sich das Klinikpersonal in der Ausnahmesituation der dritten Welle ganz auf die Patientenversorgung konzentrieren kann, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ausnahmeregelungen im Bereich der Qualitätsanforderungen bis zum 30.09.2021 verlängert.

Mit den Regelungen werden beispielsweise Dokumentations- und Nachweispflichten ausgesetzt. Bis zum 30.06.2021 wird es auch keine Kontrollen im Sinne der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA durch den Medizinischen Dienst (MD) in Krankenhäusern geben. Spätestens zwei Wochen vor dem Auslaufen der Verlängerungen, also Mitte Juni sowie Mitte September...

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