Gegen breite Kritik

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung

22.05.2024·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22.05.2024) den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, parallel zur Krankenhausreform auch die ambulante Versorgung zu verbessern. Genau dies werde jedoch trotz hoher finanzieller Belastungen für die Beitragszahler nicht erreicht, kritisieren die Krankenkassen.

Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sollen Patienten durch das Gesetz leichteren Zugang zur Behandlung erhalten. Durch den Wegfall der Budgets werde es für Hausärzte attraktiver, wieder mehr Patienten anzunehmen. Unnötige Quartalsuntersuchungen würden entfallen, überfüllte Wartezimmer würden vermieden. Der Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung werde gleichzeitig verbessert. Zudem bekämen Pflege- und Patientenvertreter mehr Beteiligungsrechte bei Leistungsentscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Eckpunkte des GVSG

Der Hausarztberuf soll deutlich attraktiver werden: Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden künftig ohne Kürzungen vergütet (Budgetvorgaben fallen). Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden (neue Versorgungspauschalen ersetzen die Quartalslogik). Hausärzte und Fachärzte müssen künftig weniger Arzneimittelregresse fürchten, weil die Bagatellgrenze deutlich angehoben wird. Hausärzte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten und viele Haus- und Heimbesuche, werden besonders honoriert (Einführung von Vorhaltepauschalen).

Gemeinden und Städten wird es erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können.

Die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung wird verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen wird vereinfacht. Es werden insbesondere zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.

Es wird eine separate Bedarfsplanung für Ärzte sowie Psychotherapeuten etabliert, die Kinder- und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln.

Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür sollen die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt werden.

Die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird gestärkt. Dafür sollen die Beteiligungsrechte erweitert und die Entscheidungen des G-BA beschleunigt werden. Die Zusammenarbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wird gesetzlich festgeschrieben.

Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen sind für Versicherte künftig jährlich verpflichtend transparent zu veröffentlichen.
Krankenkassen sehen hohe Kosten und wenig Nutzen

Kritik am Entwurf des GVSG äußerten die Krankenkassen: Das Gesetz arbeite mit starken neuen finanziellen Anreizen für Hausärzte, damit diese GKV-Patienten besser und schneller versorgen, hieß es beim GKV-Spitzenverband. "Im Ergebnis erwarten wir deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen - im Gegenteil", so Verbandsvorständin Stefanie Stoff-Ahnis. Auch die AOK spricht von einer verpassten Chance für die Versorgung und einem "Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte". Ähnlich äußern sich die Ersatzkassen. Neben der Kritik loben die Kassen auch positive Ansätze des Gesetzes für die Versorgung der Patienten, welche jedoch nur unzureichend umgesetzt würden (vgl. "Links zum Thema").


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