Gegen breite Kritik
Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung
22.05.2024·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22.05.2024) den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, parallel zur Krankenhausreform auch die ambulante Versorgung zu verbessern. Genau dies werde jedoch trotz hoher finanzieller Belastungen für die Beitragszahler nicht erreicht, kritisieren die Krankenkassen.
Eckpunkte des GVSG
Kritik am Entwurf des GVSG äußerten die Krankenkassen: Das Gesetz arbeite mit starken neuen finanziellen Anreizen für Hausärzte, damit diese GKV-Patienten besser und schneller versorgen, hieß es beim GKV-Spitzenverband. "Im Ergebnis erwarten wir deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen - im Gegenteil", so Verbandsvorständin Stefanie Stoff-Ahnis. Auch die AOK spricht von einer verpassten Chance für die Versorgung und einem "Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte". Ähnlich äußern sich die Ersatzkassen. Neben der Kritik loben die Kassen auch positive Ansätze des Gesetzes für die Versorgung der Patienten, welche jedoch nur unzureichend umgesetzt würden (vgl. "Links zum Thema").
- GKV-Spitzenverband zum GVSG: Wenig Mehrwert für viel Beitragsgeld
- GVSG: AOK setzt auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren
- vdek: "Gesetzentwurf verfolgt richtige Idee mit falschen Instrumenten"
- KBV zum GVSG: "Etwas positiver, aber längst keine Entwarnung!"
- TK zum GVSG: "Keine weiteren Maßnahmen ohne spürbaren Mehrwert"
- BPtK zum GVSG: Bundeskabinett schreibt Unterfinanzierung gesetzlich fest
- AOK-Chef: Mehr Geld für Ärzte ohne Stärkung der Gesundheitsversorgung
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