Bundesverfassungsgericht
Aufwand für Kindererziehung muss bei Beiträgen zur Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden
25.05.2022·Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Dies geht aus einem am Mittwoch (25.05.2022) veröffentlichten Beschluss vom 07.04.2022 hervor.
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