Bund sagt Finanzierung zu
Die Neuregelungen zum erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld
13.01.2021·Das Bundeskabinett hat am 12.01.2021 den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld beschlossen. Er gilt rückwirkend ab 05.01.2021, dem Zeitpunkt des Bund-Länder-Beschlusses zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Nach Kritik an der Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Bundesregierung nun eine Erstattung der Mittel in den Gesundheitsfonds zugesagt.
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