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Bund sagt Finanzierung zu

Die Neuregelungen zum erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld

13.01.2021·Das Bundeskabinett hat am 12.01.2021 den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld beschlossen. Er gilt rückwirkend ab 05.01.2021, dem Zeitpunkt des Bund-Länder-Beschlusses zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Nach Kritik an der Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Bundesregierung nun eine Erstattung der Mittel in den Gesundheitsfonds zugesagt.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können nach dem Beschluss im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt der regulären 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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