BVA: Bindung von Wahltarifen endet durch "Austrittserklärung"
10.03.2011·Das Bundesversicherungsamt hat den Wechsel von Mitgliedern in die private Krankenversicherung unabhängig von Bindungsfristen aus Wahltarifen für zulässig erklärt, wenn die Versicherungspflicht aufgrund der Einkommenshöhe endet.
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