BGH bestätigt Abrechnungspraxis bei Privatpatienten
10.11.2007·Bei der Abrechnung ihrer Leistungen mit Privatpatienten dürfen Ärzte die Vergütung mit einem Faktor von bis zu 2,3 multiplizieren. Nur höhere Steigerungen muss der Arzt begründen. Dies ist rechtens, urteilte nun der BGH.
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