Angleichung der Gehaltsstrukturen

Koalitionspläne: Gehälter bei Krankenkassen sollen sich am TVöD orientieren

02.04.2025·Die bisher nach Kassenarten und Krankenkassen differenzierten Tarifverträge zur Vergütung der Mitarbeitenden sollen nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe "Gesundheit und Pflege" der Koalitionsverhandlungen durch Anwendung des "Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst" (TVöD) vereinheitlicht werden.

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD in der Arbeitsgruppe "Gesundheit und Pflege" auf eine Änderung der Vergütungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt. So heißt es im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe: "Alle sozialversicherungsrechtlichen oder selbstverwaltenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen, die aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, sollen die gleiche Gehaltsstruktur abbilden, die für die Mitarbeitenden der niedergelassenen Ärzteschaft, der Krankenhäuser und des öffentlichen Gesundheitsdienstes gelten. Künftig sollen sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen, des MD und weiterer Akteure am TVöD orientieren. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir Strukturveränderung mit erheblichem Einsparungspotenzial."

Chefverhandler der Arbeitsgruppe waren Karl-Josef Laumann (CDU, Gesundheitsminister aus NRW), Stephan Pilsinger (CSU, MdB) und Katja Pähle (SPD-Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt). Der bisherige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm als Stellvertreter für Pähle an der Arbeitsgruppe teil.

BKK-Verband und Gewerkschaft GdS kritisieren Vorschlag

Harsche Kritik am Vorschlag der Arbeitsgruppe kommt vom Dachverband der Betriebskrankenkassen: "Wenig hilfreich ist der Vorschlag, die Gehälter der Beschäftigten der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes an den TVöD anzugleichen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass sich die Krankenkassen, die mit ihren Beschäftigten eine Vielzahl von Aufgaben erfüllen, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt hat, an den Beiträgen ihrer Versicherten bereichern. Eine solche Neiddebatte ist das Letzte, was wir in solchen politisch hitzigen Zeiten gebrauchen können", mahnt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des Verbandes.

Auch die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) warnt vor einer Gehaltsangleichung im Gesundheitswesen: "Was als Reform verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Irrweg", so Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS. "Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ist durch nichts zu rechtfertigen - weder rechtlich noch sachlich", so Wagner. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördere nicht nur Innovation und Effizienz, sondern sichere auch die Versorgungsqualität für die Versicherten. Wagner: "Eine pauschale Übertragung des TVöD auf die Sozialversicherungsträger würde die Innovationskraft abwürgen und die Versorgung der Menschen gefährden". Auch für die Beschäftigten selbst hätte die Reform gravierende Folgen. "Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenkassen und im Medizinischen Dienst leisten hochqualifizierte Arbeit. Wer sie mit einem Einheitstarif abspeisen will, riskiert Motivation, Qualität und Fachkräftebindung gleichermaßen", kritisiert der GdS-Chef. Seine Gewerkschaft fordere stattdessen eine leistungsgerechte Bezahlung, die individuelle Qualifikation und Engagement anerkennt, sowie eine gezielte Förderung des Wettbewerbs, Bürokratieabbau und mehr Eigenverantwortung für die Akteure im Gesundheitswesen. "Wir werden diese Pläne nicht einfach hinnehmen. Die GdS steht an der Seite der Beschäftigten - und der Versicherten, die am Ende die Zeche zahlen, wenn dieser Kurs fortgesetzt wird", stellt Wagner klar.

Inhalte werden noch innerhalb der Parteispitzen beraten

Das Ergebnispapier der Arbeitsgruppe "Gesundheit und Pflege" beinhaltet zahlreiche weitere Vorschläge für den Koalitionsvertrag (vgl. "Links zum Thema"). Insbesondere die "versicherungsfremden Leistungen" sollen schon 2025 über das Sondervermögen Infrastruktur zu einem deutlich höheren Anteil aus dem Steueraufkommen finanziert werden. Auch soll der steuerfinanzierte Bundeszuschuss anhand der Grundlohnentwicklung jährlich dynamisiert werden. Vorgesehen ist zudem eine priorisierte Notfallreform sowie eine große Pflegereform. Die Inhalte des Papiers sind allerdings noch nicht das letzte Wort. Sämtliche Vorschläge, auch der anderen 15 Fach-Arbeitsgruppen, werden vor der Vereinbarung eines möglichen Koalitionsvertrages noch zwischen den Spitzenpolitikern der drei Parteien beraten.



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