Änderungen am PDSG nötig
Bundesdatenschutzbeauftragter droht mit Stopp der ePA
11.04.2020·Der am 01.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) weist wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, insbesondere beim Zugriffsmanagement auf die elektronische Patientenakte (ePA). Dies teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit. Ohne Änderungen am PDSG müsse den Kassen In letzter Konsequenz das Angebot entsprechender ePA untersagt werden.
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