R+V Betriebskrankenkasse
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Satzung:
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Autonomes Recht
In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.
Kündigung:
-
Verkürzte Fristen
Wechsel innerhalb der Kassenart
Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.
Die R+V BKK macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Freiwillige Mitgliedschaft
Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.
Die R+V BKK macht hiervon Gebrauch: Die Freiwillige Mitgliedschaft endet sofort mit Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung.
Publizität:
-
Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.
Zum Geschäftsbericht der R+V BKK
Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen.
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