HEK - Hanseatische Krankenkasse
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Satzung:
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Autonomes Recht
In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.
Kündigung:
-
Verkürzte Fristen
Wechsel innerhalb der Kassenart
Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.
Die HEK macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Freiwillige Mitgliedschaft
Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.
Die HEK macht hiervon keinen Gebrauch.
Publizität:
-
Geschäftsbericht
Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.
Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen.
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