BKK VerbundPlus


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Satzung:

Autonomes Recht

In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.

Zur Satzung der BKK VerbundPlus

Kündigung:

Verkürzte Fristen

Wechsel innerhalb der Kassenart

Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.

Die BKK VerbundPlus macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.

Freiwillige Mitgliedschaft

Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.

Die BKK VerbundPlus macht hiervon keinen Gebrauch.

Publizität:

Geschäftsbericht

Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.

Zum Geschäftsbericht der BKK VerbundPlus

Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen.


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