BERGISCHE KRANKENKASSE


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Satzung:

Autonomes Recht

In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.

Zur Satzung der BERGISCHE

Kündigung:

Verkürzte Fristen

Wechsel innerhalb der Kassenart

Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.

Die BERGISCHE macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. 

Freiwillige Mitgliedschaft

Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.

Die BERGISCHE macht hiervon Gebrauch: Die Freiwillige Mitgliedschaft endet sofort mit Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung. 

Publizität:

Geschäftsbericht

Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.

Zum Geschäftsbericht der BERGISCHE

Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) jährlich ihre Geschäftszahlen.


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