Siemens-Betriebskrankenkasse
Mehrleistung
Häusliche Krankenpflege
Kunden der SBK erhalten häusliche Krankenpflege im Form der Grundpflege, Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Sie können zu Hause Krankenpflege durch Pflegekräfte erhalten, wenn
- eigentlich eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, eine Aufnahme aber nicht möglich ist
- eine Behandlung im Krankenhaus dadurch vermieden oder verkürzt wird
- durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert ist
Die Häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Als Krankenhausersatz kann sie je Krankheitsfall für bis zu vier Wochen gewährt werden.
Wenn mit der Häuslichen Krankenpflege das ärztliche Behandlungsziel gesichert werden soll, kommt die SBK für die Behandlungspflege auf, solange diese notwendig ist. Über diesen gesetzlichen Mindeststandard hinaus gewährt die SBK zusätzlich auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu zwei Stunden täglich und bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall. Das gilt nur dann nicht, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dann greifen die Leistungen der Pflegeversicherung.
Wird vom Gutachter ein entsprechender Versorgungsbedarf feststellt, kann die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in begründeten Ausnahmefällen sogar über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden.
Die Voraussetzung bei der Kostenübernahme von Häuslicher Krankenpflege ist immer, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Sie können zu Hause Krankenpflege durch Pflegekräfte erhalten, wenn
- eigentlich eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, eine Aufnahme aber nicht möglich ist
- eine Behandlung im Krankenhaus dadurch vermieden oder verkürzt wird
- durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert ist
Die Häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Als Krankenhausersatz kann sie je Krankheitsfall für bis zu vier Wochen gewährt werden.
Wenn mit der Häuslichen Krankenpflege das ärztliche Behandlungsziel gesichert werden soll, kommt die SBK für die Behandlungspflege auf, solange diese notwendig ist. Über diesen gesetzlichen Mindeststandard hinaus gewährt die SBK zusätzlich auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu zwei Stunden täglich und bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall. Das gilt nur dann nicht, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dann greifen die Leistungen der Pflegeversicherung.
Wird vom Gutachter ein entsprechender Versorgungsbedarf feststellt, kann die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in begründeten Ausnahmefällen sogar über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden.
Die Voraussetzung bei der Kostenübernahme von Häuslicher Krankenpflege ist immer, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Autor: Siemens-Betriebskrankenkasse
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
SBK
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik