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apothekenpflichtigen Arzneimittel

Erstattung apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel über unsere Satzung. Reichen Sie uns dazu Ihr Privatrezept (z. B. grünes Rezept) und die Rechnung der Aptoheke bei uns ein und wir erstatten Ihnen bis zu 80% des Rechnungsbetrages (maximal 100,00 Euro im Jahr).

Autor: Mobil Krankenkasse


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