HEK - Hanseatische Krankenkasse
Wahltarif
Wahltarif für Krankengeld: HEKplus-Tarife
Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet Ihnen die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.
Ihr Krankengeld entspricht 70 % des Arbeitseinkommens, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es beträgt allerdings maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
Ihr Krankengeld entspricht 70 % des Arbeitseinkommens, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es beträgt allerdings maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindung an die HEK aus.
Autor: HEK - Hanseatische Krankenkasse
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