BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Mehrleistung
Bis zu 130 Euro Erstattung für nicht verschreibungspflichtige Naturarzneimittel
Die BKK Wirtschaft & Finanzen bezuschusst im Rahmen eines persönlichen Budgets für alternative Medizin auch nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie, deren Einnahme ärztlich verordnet wurde.
Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein. Der Zuschuss beträgt maximal 130 Euro jährlich.
Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein. Der Zuschuss beträgt maximal 130 Euro jährlich.
Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
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