BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Mehrleistung
Bis zu 1000 Euro zusätzlich für Leistungen der Künstlichen Befruchtung
Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung beträgt 50 Prozent.
Die BKK WF erstattet zusätzlich weitere 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Dieser Zuschuss erhöht sich auf bis zu 1.000 Euro, wenn auch der Ehemann bei der BKK WF versichert ist.
Der von den betroffenen Paaren zu tragende Eigenanteil reduziert sich durch den Zuschuss deutlich, insbesondere bei den aufwendigen Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Weitere Zusatzleistungen bietet der Exklusivvertrag BKK Kinderwunsch,
Die BKK WF erstattet zusätzlich weitere 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Dieser Zuschuss erhöht sich auf bis zu 1.000 Euro, wenn auch der Ehemann bei der BKK WF versichert ist.
Der von den betroffenen Paaren zu tragende Eigenanteil reduziert sich durch den Zuschuss deutlich, insbesondere bei den aufwendigen Verfahren der In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Weitere Zusatzleistungen bietet der Exklusivvertrag BKK Kinderwunsch,
Autor: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
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