BKK VerbundPlus
Mehrleistung
Erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Die BKK VerbundPlus unterstützt Sie bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen mit je 200 Euro, wenn Sie und Ihr Eheparnter bei uns versichert sind.
Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt, haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie
a) verheiratet und
b) beide bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe von 50 % für maximal drei Behandlungen.
Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt, haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie
a) verheiratet und
b) beide bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind, die Frau aber noch nicht das 40. Lebensjahr und der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in Höhe von 50 % für maximal drei Behandlungen.
Autor: BKK VerbundPlus
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