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Mehrleistung

Alternative Arzneimittel

Beteiligung an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie.
Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel medizinisch notwendig ist, vom behandelnden Arzt auf Privatrezept verordnet wurde und dass das Arzneimittel in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen wurde.

Erstattet werden 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 200,00 EUR pro Kalenderjahr und Versicherten.

Autor: BKK Herkules


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