BERGISCHE KRANKENKASSE


Mehrleistung

Arztneimittel Zuzahlungsbefreiung Generika und Patentarzneimittel

Welche Medikamente sind zuzahlungsbefreit?
Arzneimittel mit einem Festbetrag kann der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) von der Zuzahlung freistellen. Dafür muss der Preis des Arzneimittels mindestens 30 Prozent niedriger als der jeweils geltende Festbetrag sein. Eine Liste der Arzneimittel mit Zuzahlungsbefreiung und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen wird in regelmäßigen Abständen vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Apothekerverband aktualisiert und veröffentlicht:

Liste der Arzneimittel mit Zuzahlungsbefreiung von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband

Reduktion von Zu- bzw. Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika
Versicherte der BERGISCHEN können bares Geld sparen, denn die BERGISCHE hat mit vielen Arzneimittelfirmen Rabattverträge abgeschlossen. Damit ist gewährleistet, dass Sie in der Apotheke immer dann das kostengünstigere Medikament erhalten, wenn von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt kein Präparat ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt wurde. Die kostengünstigeren Medikamente sind in der Regel Generika. Ein Generikum (oder Nachahmer Präparat) ist ein Arzneimittel, das wirkstoffmäßig mit einem bereits früher zugelassenen Arzneimittel übereinstimmt. Von dem Originalpräparat kann sich das Generikum bezüglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden. Qualitativ ist das Generikum allerdings genauso hochwertig wie das Originalpräparat.

Versicherte der BERGISCHEN profitieren also von einer Zuzahlungsbefreiung von Generika und Patentarzneimitteln.

Autor: BERGISCHE KRANKENKASSE


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Tel. 0212 2262-0
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