"Fangprämien" im Gesundheitswesen - Kassen fordern Korruptionsstrafrecht

23.05.2012·Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Gewährung von Geld- oder Sachprämien als Gegenleistung für die Zuweisung von Patienten zur gängigen Praxis bei Ärzten, Kliniken und Hilfsmittelerbringern.

Wohin man als Patient im deutschen Gesundheitswesen verwiesen wird, ist in vielen Fällen offenbar keine rein medizinische Frage mehr. Nach einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Studie im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören Fang- und Zuweisungsprämien zwischen den Leistungsanbietern zur gängigen Versorgungspraxis....

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