Grundsatzentscheidung / Landessozialgericht

"Systemmangel" verpflichtet Krankenkasse zur Erstattung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Erbringer

13.11.2017·Im Zuge eines sogenannten "Systemmangels" haben gesetzlich Krankenversicherte auch dann einen Anspruch auf Erstattung ärztlicher Behandlungsleistungen, wenn diese nicht durch einen Arzt, sondern zum Beispiel durch eine medizinische Fußpflege erbracht werden. Dies hat der 9. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil vom 11.10.2017 entschieden.

Im verhandelten Fall litt die gesetzlich krankenversicherte Klägerin im Bereich der linken Großzehe unter einem chronifiziert eingewachsenen Zehnagel. Medizinisch notwendig ist in diesem Fall die Behandlung mit einer individuell gefertigten Nagelkorrekturspange; hierbei handelt es sich um einen aus Draht oder Kunststoff konstruierten Bügel mit Haken...

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