Verband der Ersatzkassen e. V.|05.04.2023

PRESSEMITTEILUNG

Kabinettsbeschluss zur Bekämpfung von Lieferengpässen
Elsner: Keine Verbesserung der Arzneimittel-Liefersicherheit durch Beschränkungen bei Festbeträgen und Rabattverträgen

Berlin (kkdp)·Zum heute im Kabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

"Wir begrüßen das Ziel der Bundesregierung, Versorgungsengpässen von Arzneimitteln durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Positiv sehen wir die vorgesehene Verpflichtung pharmazeutischer Unternehmen zu einer erweiterten Lagerhaltung von Rabattarzneimitteln und weiterer Arzneimittel wie etwa Antibiotika zur Behandlung in Krankenhäusern. Gut sind zudem die Vorgaben, mehr Transparenz in der Versorgungskette zu schaffen und ein Frühwarnsystem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einzurichten.

Keine Liefersicherheit durch finanzielle Anreize für Pharmaindustrie

Über das Ziel hinaus schießt die Bundesregierung jedoch in Bezug auf die Regelungen zur Beschränkung von Festbeträgen und Rabattverträgen. So sollen Kinderarzneimittel von der Festbetragssystematik und vom Abschluss von Rabattverträgen ausgenommen und den Pharmaherstellern gestattet werden, die Preise um 50 Prozent anzuheben. Diese finanziellen Anreize bieten in einem globalen Markt keinerlei Gewähr, dass tatsächlich mehr Arzneimittel für die Versorgung in Deutschland zur Verfügung stehen. Besonders ärgerlich ist, dass der eigentlich positive Ansatz des Gesetzentwurfs, für Rabattvertragsarzneimittel eine verstärkte Lagerhaltung einzuführen, somit ausgerechnet bei Kinderarzneimitteln, für die es ja künftig keine Rabattverträge mehr geben soll, keine Wirkung entfalten kann.

Rabattverträge tragen zu Arzneimittelversorgungssicherheit bei

Der Lieferklima-Report 2023 der Techniker Krankenkasse hat, im Widerspruch zu den im Gesetzentwurf angenommenen negativen Auswirkungen von Rabattverträgen auf die Liefersicherheit, dokumentiert, dass Rabattarzneimittel nur halb so häufig von Lieferengpässen betroffen sind wie rabattfreie Arzneimittel. Rabattverträge tragen somit wesentlich zur Arzneimittelversorgungssicherheit bei, weil sie für eine bessere Planbarkeit bei pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen sorgen.

Keine Engpässe bei 99,3 Prozent aller Arzneimittel

Wichtig ist festzuhalten, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nach wie vor sehr hoch ist. Für 99,3 Prozent aller Arzneimittel wurden im Jahr 2022 keine Engpässe gemeldet. Zudem haben Produktengpässe nur selten Auswirkungen auf die Versorgung. In fast allen Fällen kann die Therapie durch wirkstoffidentische oder zumindest wirkstoffähnliche Arzneimittel fortgeführt werden."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Pressesprecherin
Tel.: 0 30/2 69 31-12 00
michaela.gottfried@vdek.com


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