Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein|23.08.2017

PRESSEMITTEILUNG

Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen - z.B. durch Mindestbesetzung

Kiel·Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle,...

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