AOK-Bundesverband eGbR|26.03.2024

STATEMENT

GVSG: Fatales Muster der Verschiebung von Finanzverantwortung in Richtung GKV setzt sich fort

Berlin (kkdp)·Zum aktuell bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) erklärt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, in einer ersten Reaktion:

Überzeugende Lösungsansätze für passgenaue und sektorenübergreifende regionale Lösungsansätze in der ambulanten Gesundheitsversorgung sucht man in dem Entwurf vergeblich.

Stattdessen zeigt sich, wie zuletzt erst beim Referentenentwurf zur Krankenhausreform, wieder das fatale Muster, staatliche Aufgaben und Finanzverantwortlichkeiten systematisch weiter in Richtung GKV zu verschieben. So sollen die Beitragszahlenden künftig auch noch für die Finanzierung von Medizin-Studienplätzen geradestehen.

Gleichzeitig wird die hausärztliche Vergütung umgekrempelt, ohne dass gewährleistet ist, dass sich die Erreichbarkeit und Qualität der hausärztlichen Versorgung dadurch wirklich verbessern. Auch die vorgesehenen Boni für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung verteuern die Versorgung weiter.

Anstatt also die ambulante Versorgung der Menschen strukturell zu verbessern, werden die Einkommen der Ärzteschaft optimiert. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird mit diesem Gesetz weiter aufs Spiel gesetzt. Dabei ist die finanzielle Belastungsgrenze der Beitragszahlenden längst erreicht."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
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