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Mehrleistung
Hebammenrufbereitschaft
Schwangere Versicherte können eine 24-stündige Rufbereitschaft ab 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bis zur Geburt ihrer Hebamme in Anspruch nehmen, sofern eine außerklinische- oder eine Beleggeburt mit 1:1 Betreuung im Sinne der Hebammenvergütungsvereinbarung vereinbart ist.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 250,00 Euro je Geburt.
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, höchstens 250,00 Euro je Geburt.
Autor: Mobil Krankenkasse
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