Mobil Krankenkasse
Besondere Versorgungsform
Besondere ambulante ärztliche Versorgung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Umsetzung gezielter Behandlungsabläufe im Bereich des Diabetischen Fußsyndroms. Als Diabetisches Fußsyndrom im Sinne dieser Vereinbarung gilt das Vorliegen einer Läsionen unterhalb des Knies bei Patienten mit Diabetes.
Vertragspartner der Mobil Krankenkasse:
KV Westfalen-Lippe, BKK LV Nordwest
Die Versorgungsform wird angeboten in:
Nordrhein-Westfalen
Autor: Mobil Krankenkasse
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