KNAPPSCHAFT
Mehrleistung
Rooming In / Mitaufnahme einer Begleitperson
Wird ein krankes Kind stationär im Krankenhaus behandelt, dann übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für die Mitaufnahme eines Elternteils bis zu 45 Euro täglich. Kann die Unterbringung des Elternteils nur außerhalb des Krankenhauses erfolgen, so trägt die KNAPPSCHAFT die vollen Kosten für die Unterbringung auch dann, wenn Mehrkosten den Satz von täglich 45 Euro übersteigen.
Bei der Behandlung von Kindern unter 7 Jahren wird die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson regelmäßig angenommen. Darüber hinaus werden die Kosten für die Mitaufnahme unter bestimmten Bedingungen auch bei Jugendlichen oder Erwachsenen übernommen. Hierzu reicht eine Bescheinigung des Krankenhausarztes aus.
Bei der Behandlung von Kindern unter 7 Jahren wird die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson regelmäßig angenommen. Darüber hinaus werden die Kosten für die Mitaufnahme unter bestimmten Bedingungen auch bei Jugendlichen oder Erwachsenen übernommen. Hierzu reicht eine Bescheinigung des Krankenhausarztes aus.
Autor: KNAPPSCHAFT
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