HEK - Hanseatische Krankenkasse
Mehrleistung
Haushaltshilfe
Die HEK leistet auch Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Die HEK leistet Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Sofern kein Kind im Haushalt lebt, leistet die HEK Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
Die HEK leistet Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr. Der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert sich bei Vorliegen einer schweren Krankheit im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt um maximal 2 Wochen je Kalenderjahr, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Sofern kein Kind im Haushalt lebt, leistet die HEK Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus für maximal 2 weitere Wochen je Kalenderjahr, bei Vorliegen einer schweren Krankheit im direkten Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, sofern dies ärztlich bescheinigt wird.
Autor: HEK - Hanseatische Krankenkasse
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