BKK LINDE
Mehrleistung
Geburtsvorbereitungskurse für Partner
§ 14c Geburtsvorbereitungskurse
I. Die BKK Linde gewährt werdenden Vätern einen
Zuschuss für die Teilnahme an einem Partner/Väter - Geburtsvorbereitungskurs, sofern sie während der
Teilnahme bei der BKK Linde versichert sind und der
Kurs von einer Hebamme durchgeführt wird, die gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist.
II. Der Zuschuss beträgt 80 % der entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 100 Euro. Für die Erstattung des Zuschusses sind der Kasse die Originalrechnung und eine Teilnahmebestätigung der Hebamme einzureichen.
III. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht nicht, wenn der Geburtsvorbereitungskurs vor dem 01.01.2016 absolviert worden ist.
I. Die BKK Linde gewährt werdenden Vätern einen
Zuschuss für die Teilnahme an einem Partner/Väter - Geburtsvorbereitungskurs, sofern sie während der
Teilnahme bei der BKK Linde versichert sind und der
Kurs von einer Hebamme durchgeführt wird, die gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt ist.
II. Der Zuschuss beträgt 80 % der entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 100 Euro. Für die Erstattung des Zuschusses sind der Kasse die Originalrechnung und eine Teilnahmebestätigung der Hebamme einzureichen.
III. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht nicht, wenn der Geburtsvorbereitungskurs vor dem 01.01.2016 absolviert worden ist.
Autor: BKK LINDE
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