Epidemische Lage nationaler Tragweite

Gemeinsamer Bundesausschuss: Corona-Sonderregeln verlängern sich

11.06.2021·Nachdem der Bundestages am 11.06.2021 den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, verlängern sich einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit bis mindestens zum 30.09.2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf.

Ziel ist es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen sind. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, wird er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten....

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