ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft|08.02.2023
PRESSEMITTEILUNG
ver.di fordert dringende Nachbesserungen beim Pflegeberufegesetz
Berlin (kkdp)·Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu einem Antrag der CDU/CSU zur hochschulischen Pflegeausbildung fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dringende Nachbesserungen bei der hochschulischen Pflegeausbildung. "Die Studierendenzahlen in der Pflege bleiben bislang deutlich unter den Erwartungen. Die Bedingungen und Perspektiven sind offensichtlich nicht attraktiv genug", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler fest. Am besten könne ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums sowie verbindlichen Qualitätsstandards eine praxisorientierte Ausbildung gewährleisten. Vorbild könne hier das 2019 beschlossene Hebammengesetz sein.
"Es braucht endlich überzeugende Antworten, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziert", sagte Bühler. Die Tätigkeitsprofile für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen müssten der Verbesserung der Versorgungsqualität dienen und ein neues, zusätzliches Feld abbilden. "Auch wenn es im Pflegeberufegesetz angelegt ist, können hochkomplexe Pflegeprozesse kein geeignetes Unterscheidungsmerkmal sein. Alle Pflegefachpersonen müssen in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die dreijährige berufliche Pflegeausbildung abgewertet wird. Das darf auf keinen Fall passieren." Wichtig sei zudem, dass die Durchlässigkeit in den Pflegeberufen bis in die hochschulische Ausbildung gegeben sei.
ver.di fordert ausdrücklich auch entschiedene Maßnahmen, um die berufliche Ausbildung nachhaltig zu stärken. Der im Oktober 2022 von ver.di veröffentlichte Ausbildungsreport Pflegeberufe habe in dieser Hinsicht gravierende Defizite aufgedeckt, so Bühler. Ihre Schlussfolgerung: "Die Ausbildungsqualität muss deutlich verbessert werden. Dazu gehört unter anderem, dass der Mindestumfang der Praxisanleitung von 10 auf 20 Prozent angehoben wird, Verstöße gegen die Vorgaben sind zu sanktionieren." Dies müsse ebenso für die hochschulische Ausbildung gelten.
Weitere Informationen und Link zum Ausbildungsreport Pflegeberufe:
ver.di-Befragung: weniger als 43 Prozent mit ihrer Pflegeausbildung zufrieden)
"Es braucht endlich überzeugende Antworten, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziert", sagte Bühler. Die Tätigkeitsprofile für hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen müssten der Verbesserung der Versorgungsqualität dienen und ein neues, zusätzliches Feld abbilden. "Auch wenn es im Pflegeberufegesetz angelegt ist, können hochkomplexe Pflegeprozesse kein geeignetes Unterscheidungsmerkmal sein. Alle Pflegefachpersonen müssen in die Lage versetzt werden, Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Pflegebedarfen zu versorgen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die dreijährige berufliche Pflegeausbildung abgewertet wird. Das darf auf keinen Fall passieren." Wichtig sei zudem, dass die Durchlässigkeit in den Pflegeberufen bis in die hochschulische Ausbildung gegeben sei.
ver.di fordert ausdrücklich auch entschiedene Maßnahmen, um die berufliche Ausbildung nachhaltig zu stärken. Der im Oktober 2022 von ver.di veröffentlichte Ausbildungsreport Pflegeberufe habe in dieser Hinsicht gravierende Defizite aufgedeckt, so Bühler. Ihre Schlussfolgerung: "Die Ausbildungsqualität muss deutlich verbessert werden. Dazu gehört unter anderem, dass der Mindestumfang der Praxisanleitung von 10 auf 20 Prozent angehoben wird, Verstöße gegen die Vorgaben sind zu sanktionieren." Dies müsse ebenso für die hochschulische Ausbildung gelten.
Weitere Informationen und Link zum Ausbildungsreport Pflegeberufe:
ver.di-Befragung: weniger als 43 Prozent mit ihrer Pflegeausbildung zufrieden)
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