Verband der Ersatzkassen e. V.|22.01.2026
PRESSEMITTEILUNG
Stationäre Pflege
Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig
Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. "Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen könnten um rund 640 Euro im Monat entlastet werden. Denn heute müssen Pflegebedürftige für Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen, die Sache des Staates sind. Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen", erklärt Elsner. So zahlten etwa 2022 die Pflegebedürftigen 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, die Bundesländer hingegen nur rund 876 Millionen Euro. "Würde der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und die Kosten für Investitionen vollumfänglich übernehmen, brächte das aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten."
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus (aktuell 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr). Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.046 Euro) und die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden in einer Einrichtung - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben. Die Kosten für die Zuschüsse beliefen sich beispielsweise im Jahr 2024 auf 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen. "Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung in der Pflege, die auch die Pflegebedürftigen in Pflegeheimen deutlich entlastet", so Elsner.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen und wie sie sich im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben, zeigen unsere Übersichtsgrafiken (PDF, 191 KB).
Weitere Informationen
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com