Verband der Ersatzkassen e. V.|27.08.2026
PRESSEMITTEILUNG
"Deutschlandrabatt" für Arzneimittel
Elsner: Standortklausel darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen!
"Wir als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wollen einen starken Pharmastandort Deutschland. Die sehr schnelle Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen für die gesamte Bevölkerung ist weltweit einzigartig. Dafür zahlt die GKV hohe Arzneimittelpreise. Sie hat aber nicht die Aufgabe, Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen von Pharmaunternehmen über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zu finanzieren. Das ist eindeutig Sache des Staates. Eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent würde jedoch die Beitragszahlenden erneut belasten und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage stellen. Deshalb muss eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten.
Der Arzneimitteilbereich ist mit einem Ausgabenvolumen von 63 Milliarden Euro in 2025 der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Preisbildung bei hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com