Verband der Ersatzkassen e. V.|01.10.2025

PRESSEMITTEILUNG

Anerkennung in Heilberufen
Ersatzkassen, Arbeitgebende und Pflegekräfte fordern: Schnellere Berufsanerkennung auch für ausländische Pflegekräfte dringend erforderlich

Berlin (kkdp)·Das Bundeskabinett hat heute das "Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beschlossen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Deutsche Pflegerat (DPR), der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) sowie der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) bedauern, dass das Gesetz bislang nicht die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfacht. Der aktuelle Entwurf erleichtert lediglich die Anerkennung der Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme. Die Verbände fordern, die Lücke im Bereich Pflege im weiteren parlamentarischen Verfahren des Gesetzes zu schließen.

Die fünf Verbände vertreten gesetzliche Krankenkassen, Arbeitgebende und Pflegekräfte und bilden damit eine breite Allianz für die sogenannte Kompetenzvermutung. Mit einer solchen Kompetenzvermutung können internationale Pflegekräfte sofort als Fachkräfte in Deutschland arbeiten, wenn sie eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein Studium absolviert haben und die notwendigen Sprachkenntnisse mitbringen. Weitere Prüfungen von Ausbildungsinhalten und ggf. notwendigen Anpassungsmaßnahmen erfolgen nachgelagert.

11.000 zusätzliche Fachkräfte für die Pflege

Berechnungen des bpa zufolge könnten durch eine Kompetenzvermutung auf einen Schlag 11.000 zusätzliche Pflegekräfte als Fachkräfte in der Versorgung eingesetzt werden, die aktuell in Anerkennungsverfahren warten. Zudem würde der Standort Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver, wenn die Interessenten sich eines schnellen Berufseinstig sicher sein können. Aktuell dauern Anerkennungsverfahren bis zu einem Jahr.


Die Verbände im Wortlaut

"Eine Kompetenzvermutung würde kurz- und langfristig den Fachkräftemangel in der Pflege lindern. Da die Pflegekräfte fachliche und sprachliche Kenntnisse nachweisen müssen, bliebe die Versorgungsqualität gesichert." - Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek)

"Wir lassen gut ausgebildete Pflegefachkräfte monatelang auf der Wartebank. Das ist Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die dringend eine Versorgung brauchen, nicht zu erklären." - Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

"Die Kompetenzvermutung schafft Rechtssicherheit und Tempo: Qualifizierte Pflegefachpersonen mit bekannten ausländischen Abschlüssen und nachgewiesenen Deutschkenntnissen können sofort tätig werden, die Anerkennung wird parallel vollzogen. Das entlastet Teams und stärkt die Versorgung." - Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)

"Die internationale Anwerbung von Pflegefachpersonen und Auszubildenden der Pflege wie auch deren Integration können nur gelingen, wenn der Gesetzgeber endlich aufenthaltsrechtliche Sicherheit, soziale Stabilität und berufliche Zukunftsaussichten gewährleistet. Die Kompetenzvermutung ist hierbei ein wesentlicher Gelingensfaktor." - Wilfried Wesemann, Vorsitzendes der Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP)

"Eine schnellere und unbürokratische Anerkennung sendet ein positives Signal an internationale Pflegekräfte: Ihre Qualifikation und Motivation sind in Deutschland willkommen und werden geschätzt. Zugleich ist sie für die Träger notwendig, um die Versorgung dauerhaft zu sichern." - Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)

GEMEINSAME MITTEILUNG

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik