ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.|05.08.2026
PRESSEMITTEILUNG
Wenig Zuspruch für Teilkrankschreibung
München (kkdp)·Fast die Hälfte der Unternehmen hält es für nicht sinnvoll, dass sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankmelden können. Das ergab die aktuelle Personalleiterbefragung von Randstad und dem ifo Institut. Nur etwa jedes vierte Unternehmen findet diese Möglichkeit hilfreich, weitere 25 Prozent stehen dem Instrument neutral gegenüber. Mit einer Teilkrankschreibung könnten Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Krankheit in reduziertem Maß arbeiten. "Die meisten Unternehmen befürchten eine schwierige Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig", sagt ifo-Forscher Jonas Hennrich. "Außerdem erwarten sie einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand."
Die Teilkrankschreibung ist nach Ansicht der Unternehmen auch nicht in jedem Bereich umsetzbar: am ehesten in der Administration (55 Prozent). Im Vertrieb/Kundenservice sehen 33 Prozent einen möglichen Einsatz dieses Instruments. In der Logistik (11 Prozent) und in der Produktion (8 Prozent) ist die Teilkrankschreibung nach Ansicht der Unternehmen wenig geeignet.
Die Hälfte der Unternehmen erwartet keine wesentlichen positiven Effekte dieses Instruments. Jeweils ein Drittel der Unternehmen hofft bei solchen Krankschreibungen auf kürzere Fehlzeiten beziehungsweise auf eine schnellere Rückkehr erkrankter Mitarbeitender. 21 Prozent der Unternehmen halten es für möglich, dass erkrankte Fachkräfte trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger arbeiten; 12 Prozent halten unter diesen Umständen eine flexiblere Personalplanung für möglich.
Die beschlossene Regelung der Teilkrankschreibung sieht vor, dass bei länger andauernden Erkrankungen eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden kann und Beschäftigte ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren.
Linkhinweis der Redaktion
Mit dem am 10.07.2026 im Bundestag beschlossenen GKV-Sparpaket (GKV-BStabG) wird eine Teil-AU und ein Teilkrankengeld eingeführt: Vorgesehen werden drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25, 50 und 75 Prozent, bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Mit der Feststellung der Teilarbeitsfähigkeit geht die Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit einher. Teilarbeitsfähigkeit kann erst festgestellt werden, wenn der oder die Versicherte sowie der Arbeitgeber Zustimmung erteilt haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit festlegen.
Mit dem am 10.07.2026 im Bundestag beschlossenen GKV-Sparpaket (GKV-BStabG) wird eine Teil-AU und ein Teilkrankengeld eingeführt: Vorgesehen werden drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25, 50 und 75 Prozent, bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Mit der Feststellung der Teilarbeitsfähigkeit geht die Feststellung einer Teilarbeitsunfähigkeit einher. Teilarbeitsfähigkeit kann erst festgestellt werden, wenn der oder die Versicherte sowie der Arbeitgeber Zustimmung erteilt haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit festlegen.
Die Teilkrankschreibung ist nach Ansicht der Unternehmen auch nicht in jedem Bereich umsetzbar: am ehesten in der Administration (55 Prozent). Im Vertrieb/Kundenservice sehen 33 Prozent einen möglichen Einsatz dieses Instruments. In der Logistik (11 Prozent) und in der Produktion (8 Prozent) ist die Teilkrankschreibung nach Ansicht der Unternehmen wenig geeignet.
Die Hälfte der Unternehmen erwartet keine wesentlichen positiven Effekte dieses Instruments. Jeweils ein Drittel der Unternehmen hofft bei solchen Krankschreibungen auf kürzere Fehlzeiten beziehungsweise auf eine schnellere Rückkehr erkrankter Mitarbeitender. 21 Prozent der Unternehmen halten es für möglich, dass erkrankte Fachkräfte trotz gesundheitlicher Einschränkungen länger arbeiten; 12 Prozent halten unter diesen Umständen eine flexiblere Personalplanung für möglich.
Die beschlossene Regelung der Teilkrankschreibung sieht vor, dass bei länger andauernden Erkrankungen eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden kann und Beschäftigte ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren.
Pressekontakt:
Carsten Matthäus
Pressesprecher
Tel +49(0)89/9224-1218
Fax +49(0)89/907795-1218
Mail: matthaeus@ifo.de