eurocom e. V. - European manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices|12.01.2024
PRESSEMITTEILUNG
Verfrühte Anwendung des E-Rezepts für Hilfsmittel verhindert zügige Patientenversorgung und erzeugt bürokratischen Mehraufwand in der Arztpraxis
Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss ist erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärztinnen und Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027. Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Die Folge: Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden.
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