KNAPPSCHAFT|15.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT ändert sich
Bochum (kkdp)·Ab dem 1.8.2024 erhöht sich der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung auf 2,7 Prozent.
Die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT muss bedauerlicherweise ihren Zusatzbeitrag erhöhen - und zwar um 0,5 Prozentpunkte. Ab August 2024 liegt der Zusatzbeitrag bei 2,7 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent bzw. der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Familienversicherte Angehörigen bleiben bei der KNAPPSCHAFT natürlich beitragsfrei mitversichert.
Die KNAPPSCHAFT ist gesetzlich verpflichtet, ihre Einnahmesituation durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu verbessern. Denn: Die gesetzlich vorgegebenen Vermögensabführungen haben zum Abschmelzen der Rücklagen geführt und stehen jetzt für einen finanziellen Ausgleich der Mehrausgaben nicht mehr zur Verfügung.
Trotz seriöser sowie vorausschauender Finanzplanung und trotz aller Sparbemühungen der KNAPPSCHAFT reichen die Mittel der Krankenversicherung nicht aus, um ohne eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zu decken.
Die KNAPPSCHAFT beantwortet auf ihrer Homepage Fragen zum Zusatzbeitrag und zeigt darüber hinaus die Leistungsvorteile auf, die sich für Versicherte auszahlen können: www.knappschaft.de/zusatzbeitrag
Die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT muss bedauerlicherweise ihren Zusatzbeitrag erhöhen - und zwar um 0,5 Prozentpunkte. Ab August 2024 liegt der Zusatzbeitrag bei 2,7 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent bzw. der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Familienversicherte Angehörigen bleiben bei der KNAPPSCHAFT natürlich beitragsfrei mitversichert.
Die KNAPPSCHAFT ist gesetzlich verpflichtet, ihre Einnahmesituation durch die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu verbessern. Denn: Die gesetzlich vorgegebenen Vermögensabführungen haben zum Abschmelzen der Rücklagen geführt und stehen jetzt für einen finanziellen Ausgleich der Mehrausgaben nicht mehr zur Verfügung.
Trotz seriöser sowie vorausschauender Finanzplanung und trotz aller Sparbemühungen der KNAPPSCHAFT reichen die Mittel der Krankenversicherung nicht aus, um ohne eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten zu decken.
Die KNAPPSCHAFT beantwortet auf ihrer Homepage Fragen zum Zusatzbeitrag und zeigt darüber hinaus die Leistungsvorteile auf, die sich für Versicherte auszahlen können: www.knappschaft.de/zusatzbeitrag
Linkhinweis der Redaktion
Pressekontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
Mobil 0160 2904853
christiane.krueger@kbs.de