Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.|04.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
Reform der Notfallversorgung
Intensiv- und Notfallmediziner der DIVI nehmen Stellung
Die gute Nachricht aber zuerst: "Grundsätzlich bewerten wir den vorliegenden Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung positiv", resümiert Professorin Sabine Blaschke, die als Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation die gemeinschaftliche Stellungnahme koordinierte. Die ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen zählt vier gelungene Eckpunkte in dem Reformvorhaben auf:
Es sei richtig, durch die Reform effizienter zu werden sowie Ressourcen gezielter einzusetzen, so Blaschke. Selbstverständlich gelte es, Doppelstrukturen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Leitstellen und Rettungsdienst zu verbessern und digitale Lösungen zu etablieren, um Qualität und Schnelligkeit in der Notfallversorgung zu steigern.
Fünf grundlegende Aspekte zur weiteren Überarbeitung definiert
Gegenüber den vier äußerst positiven Eckpunkten bewerten die unter dem Dach der DIVI vereinten Fachgesellschaften jedoch fünf Aspekte des Reformvorhabens auch als kritisch und sehen hier Korrekturbedarf. Hierzu zählen:
"Das ignoriert die Expertise der Praxis und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung", so Sabine Blaschke. Sie fordert im Namen aller Unterzeichner "eine neutrale, unabhängige Datenstelle zur Qualitätssicherung, um Objektivität zu wahren".
"Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den Krankenhäusern liegen", macht die federführende Autorin Sabine Blaschke auch noch einmal deutlich. "Es gilt, unbedingt stringente Prozessabläufe in der Patientensteuerung sowie der fachlichen Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen!"
"Eine einheitliche digitale Notfalldokumentation ist zudem der Schlüssel zur Versorgungsforschung und die evaluierende Begleitforschung. Ohne interoperable Standards verlieren wir außerdem wertvolle Daten für die Qualitätssicherung in der gesamten digitalen Rettungskette, das Benchmarking sowie die Surveillance", erläutert Blaschke.
"Für die Sicherstellung der Finanzierung der stationären Notfallversorgung ist zudem die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin oder die Einführung eines INZ-Budgets unabdingbar", weiß Prof. Sabine Blaschke.
Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes gefordert
"Wir fordern deshalb eine wesentlich stärkere Einbindung unserer notfallmedizinischen Expertise bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs", macht Prof. Felix Walcher, Past Präsident der DIVI und Direktor des Instituts für Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität Magdeburg, die Position seiner Fachgesellschaft und der unterzeichnenden Mitgliedsgesellschaften deutlich. "Auch glauben wir, dass die Moderation einer übergeordneten Institution wie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sinnvoll wäre", ergänzt Prof. Sabine Blaschke.
"Nur gemeinsam können wir das vorhandene Optimierungspotenzial ausschöpfen und eine zukunftsfähige wie auch nachhaltige Reform sicherstellen", sind sich alle einig.
Pressekontakt:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
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