Gewerkschaft der Sozialversicherung|08.10.2026

PRESSEMITTEILUNG

Reallohnverlust per Gesetz: GdS kritisiert Gehaltsdeckel für die Sozialversicherung

Berlin (kkdp)·Die Anbindung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen an die Grundlohnentwicklung, wie sie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ab 2027 vorsieht, mag als Diskussionsgrundlage taugen. Doch schon im BStabG wird die Rate für 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt gekürzt - die 3,42 Prozent für 2027 enthalten diesen Abschlag bereits. Nun will die Koalition mit einem Änderungsantrag, über den der Bundestag voraussichtlich am 15. oder 16. Oktober entscheidet, für 2027 noch einmal einen Prozentpunkt abziehen: Es blieben 2,42 Prozent. Hinzu kommt das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das die Verwaltungskostenpauschale der Pflegeversicherung kürzt. Das Budget, aus dem die Gehälter der Krankenkassen-Beschäftigten finanziert werden, wächst damit langsamer als die Preise - liegt die Inflation darüber, bedeutet das für die Beschäftigten einen automatischen Reallohnverlust. Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) kritisiert diese doppelte Kürzung scharf.

"Hier wird ein ganzer Berufsstand per Formel kleingerechnet", sagt Maik Wagner, Bundesvorsitzender der GdS. "Die Verwaltungskosten unserer Kassen machen keine 4 Prozent der GKV-Ausgaben aus, die Personalkosten daran grob gerechnet gut 3 Prozent. Diesen Hebel trotzdem zu ziehen - und für 2027 noch einen Prozentpunkt draufzulegen -, bringt der GKV kaum Entlastung, trifft aber jeden einzelnen Gehaltszettel unserer Mitglieder, Jahr für Jahr."

Besonders deutlich wird der Unterschied im Vergleich zur Pharmaindustrie. Zwar steigt dort der Herstellerabschlag auf 15,5 Prozent. Doch das Gesetz sieht bereits Ausnahmewege vor, und eine von der Koalition eingesetzte Kommission hat am 29. September 2026 eine Standortklausel vorgeschlagen, mit der Unternehmen den Abschlag stufenweise bis auf 7 Prozent senken könnten - nach Angaben des GKV-Spitzenverbands stehen damit bis zu 1,3 Milliarden Euro der erwarteten Einsparungen auf dem Spiel. "Für die Pharmaindustrie wird nach Ausnahmen gesucht", sagt Maik Wagner. "Für die Grundlohnrate unserer Beschäftigten gibt es so etwas nicht. Sie wird einmal im Jahr amtlich festgestellt, fertig - ohne Anhörung, ohne Verhandlung, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Preis- und Lohnentwicklung."

Verschärft wird die Lage durch das Pflegeneuordnungsgesetz, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet: Es kürzt zusätzlich die Pauschale, mit der die Pflegeversicherung den Krankenkassen die Verwaltungsarbeit erstattet - unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

Hinzu kommen im Änderungsantrag neue Aufgaben für die Kassen - etwa die pauschale Rechnungskürzung bei Hilfsmitteln, Rückforderungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen und zusätzliche Informationspflichten vor Beitragserhöhungen -, ohne dass der Deckel dafür angepasst würde.

Die GdS fordert eine Rückkehr zu der von der Regierungskoalition angekündigten evidenzbasierten Reformpolitik. Die Finanzkommission Gesundheit hat im Frühjahr in bemerkenswerter Klarheit festgestellt, dass bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen kein nennenswertes Sparpotential vorhanden ist und es in der jüngeren Vergangenheit auch keine unverhältnismäßigen Steigerungsraten gab. Wenn nun trotzdem über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung weitere Einschnitte beschlossen werden, treffen sie als Sonderopfer genau die Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich den Service für Millionen Versicherte leisten und damit die gesetzliche Gesundheitsversorgung am Laufen halten. Das ist durch nichts zu rechtfertigen!

Pressekontakt:

Manuel Rose
GdS-Pressereferent
Tel.: 0228 97761-58
Mail: presse@gds.info

Maik Wagner
GdS-Bundesvorsitzender
Tel.: 01520 450 70 62


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