Robert Koch-Institut|20.09.2022

PRESSEMITTEILUNG

Mitteilung der STIKO zur 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Berlin (kkdp)·Heute geht der 22. Beschlussentwurf der STIKO zur COVID-19-Impfung in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren. Vorbehaltlich der Rückmeldungen gibt die STIKO folgende Empfehlungen:

Die STIKO empfiehlt, für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen.

Im Einzelnen spricht die STIKO zu den COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) folgende Empfehlungen aus:

Allen Personen ab 12 Jahren wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, die im Regelfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.
a. Ab dem Alter von 12 Jahren kann "Comirnaty Original/Omicron BA.1" oder "Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5" eingesetzt werden;
b. Ab dem Alter von 30 Jahren kann alternativ auch mit "Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1" geimpft werden.

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff, im Abstand von 6 Monaten zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion):
a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren
b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz
c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
d. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
e. Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein - abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) und entsprechend der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung - nach dem 4. Ereignis (z.B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung getroffen werden.

Besteht im Alter von 5 bis 11 Jahren eine besondere Indikation für die Durchführung einer Auffrischimpfung (siehe 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung), sollen weiterhin die für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffe verwendet werden.

Die STIKO geht davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften.

Die Omikron-adaptierten Impfstoffe verwenden dieselbe mRNA-Plattform, wie die bisher erhältlichen Wildtyp-mRNA-Impfstoffe. Da der Unterschied in nur wenigen abgeänderten Nukleotiden besteht und die Immunantwort auch bei den adaptierten Impfstoffen aus einer Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 resultiert, schätzt die STIKO die neuen bivalenten Impfstoffe trotz der begrenzten klinischen Studiendaten als sicher und gut verträglich ein.

Primäres Ziel der COVID-19-Impfung ist weiterhin die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe. Entscheidender als die Wahl des konkreten Impfstoffs ist dafür, nach Ansicht der STIKO, die generelle Inanspruchnahme und Umsetzung der COVID-19-Impfempfehlungen, insbesondere der Auffrischimpfungen. Auch die bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen, auch durch Omikron-Varianten. Entsprechend sollen Personen, die vor Kurzem ihre indizierten Auffrischimpfungen erhalten haben, keine gesonderte Extra-Impfdosis mit einem angepassten Impfstoff erhalten.

Die STIKO fordert die Impfstoffhersteller ausdrücklich auf, Postmarketing Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit der Varianten-adaptierten Impfstoffe zu liefern und zu veröffentlichen. Klinische Wirksamkeitsdaten werden erst mit einigem Zeitverzug verfügbar sein. Die STIKO wird diese Daten bewerten, sobald sie vorliegen.

Empfehlungen zur Grundimmunisierung

Die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind. Entsprechend sind für die Grundimmunisierung unverändert die herkömmlichen, zugelassenen Impfstoffe einzusetzen (siehe PEI-Liste aller zugelassenen Impfstoffe).

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 neu auch den Impfstoff COVID-19 Valneva für Personen von 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen. Die Anwendung von COVID-19 Valneva während der Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen, aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt.

Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis COVID-19 Valneva zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.

Weitere Informationen

Pressekontakt:

Susanne Glasmacher
Pressesprecherin RKI
Tel. 030 18754 2286
presse@rki.de

Vertretung: Marieke Degen 030 18754 2181
Büro: 030 18754 2562 und 030 18754 2239


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